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Image by Hennie Stander

FAQs

Wie kann ich den Verein WIR für SIEMENS zur Vertretung meiner Aktien-Stimmrechte bevollmächtigen?

Klicke hier!

 

Die Stimmrechtsübertragung ist kostenfrei. 

Warum ist es wichtig neben der Stimmrechtsübertragung auch Mitglied im Verein zu werden?

Mit der Anzahl der Mitglieder wächst die Bedeutung des Vereins. Die Möglichkeiten der Einflussnahme werden entsprechend gesteigert. Die Mitgliederzahl ist ein wichtiges Kriterium im Dialog mit den Gesprächspartnern des Vereins. Die Mitgliedschaft ist zudem wichtig, um die Aktivitäten des Vereins zu finanzieren. Der Mitgliedsbeitrag liegt derzeit bei 20 Euro pro Kalenderjahr.

Ich bin Mitglied bei WIR für SIEMENS, muss ich dann noch gesondert eine Dauervollmacht erteilen?

Ja, Mitgliedschaft und Dauervollmacht sind unabhängig voneinander.
Man muss in diesem Fall gesondert die Dauervollmacht (jeweils einzeln für die Siemens AG, die Siemens Energy AG und die Siemens Healthineers AG) erteilen.

Virtuelle Hauptversammlungen:
In welchen Fällen wird bei einer Online-Hauptversammlung die Dauervollmacht, die ich an WIR für SIEMENS e.V. erteilt habe, ausgeübt?

  1. Vertretung bei Abwesenheit: Aktionäre, die eine Dauervollmacht erteilt haben und nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, werden automatisch von WIR für SIEMENS e.V. vertreten. Der Verein übt die Stimmrechte des Aktionärs aus.

  2. Vertretung bei Anmeldung ohne Weisungen: Auch für Dauervollmacht-Geber, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und im Online-Portal keine weiteren Weisungen erteilen, übt der Verein die Stimmrechte aus.

  3. Persönliche Stimmrechtsausübung: Aktionäre, die sich für die Hauptversammlung anmelden, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht persönlich auszuüben. In diesem Fall wird die erteilte Dauervollmacht für die betreffende Hauptversammlung aufgehoben.

  4. Bevollmächtigung anderer Intermediäre im Online-Portal der Hauptversammlung: Im Portal „Internetservice für Aktionäre“ können Aktionäre andere Intermediäre (wie Banken oder Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigen, ihre Stimmrechte auszuüben bzw. Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Für diesen Fall wird die bereits erteilte Dauervollmacht automatisch aufgehoben. Wird als Intermediär WIR für SIEMENS e.V. gewählt, übt der Verein über diesen Weg die Stimmrechte des Aktionärs aus.

  5. Weisungen zu Tagesordnungspunkten: Wird WIR für SIEMENS e.V. als Intermediär im Online-Portal ausgewählt, kann der Aktionär zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Weisung „Zustimmen“, „Nicht Zustimmen“ oder „Enthalten“ erteilen. Dies wird dann entsprechend ausgeführt.

Hauptversammlung in Präsenz:

Ist trotz einer ausgestellten Dauervollmacht die Teilnahme eines Aktionärs an der Hauptversammlung möglich?

  1. Aktionäre, die sich für die Hauptversammlung anmelden, erhalten Eintrittskarte bzw. Stimmrechtsblock zugesandt und können ihr Stimmrecht persönlich ausüben. Die Dauervollmacht wird dann automatisch für diese Hauptversammlung aufgehoben.
    Der Stimmrechtsblock kann Vertretern des Vereins WIR für Siemens e.V., diese sind ebenfalls persönlich anwesend, auch direkt übergeben werden.

  2. Vordem bei der HV der Siemens AG in der Olympiahalle in München: Der Verein Wir für Siemens e.V. sitzt bei der Hauptversammlung der Siemens AG im Parkett links vorne, direkt hinter den Tischen für „Bankenvertreter“.

Wie lässt sich die Aktionärsnummer in Erfahrung bringen?

Die Aktionärsnummer steht auf der Einladung zur Siemens-Hauptversammlung. Diese kann bei der zuständigen Investor Relations Abteilung erfragt werden. Im Einzelfall können Aktionäre auch mehrere Aktionärsnummern haben.

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